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Glücksspiel

Gewinnspiele, Preisgelder oder Lottogewinn versteuern?

Die gute Nachricht zuerst:
Wer Glück beim Lotto hat, muss seinen Gewinn nicht versteuern.

Allerdings hält das Finanzamt bei Preisgeldern aller Art immer häufiger die Hand auf. Vielen Gewinnern ist nicht klar, ob sie ihre Gewinne aus Lotto, Glücksspiel, Pokern und sonstige Preisgelder zu versteuern haben und erleben teils unangenehme Überraschungen.

Lottogewinn versteuern? – Nein!

Gibt es etwas zu gewinnen, dann sind viele Bundesbürger eifrig dabei. Klassisches 6 aus 49, Lotto im Internet, Euro-Jackpot und Sportwetten – die Auswahl für Glücksspiel-Fans ist riesig. Bei den unterschiedlichsten Gewinnspielen steht immer das eine Ziel im Vordergrund: Geld gewinnen.
Bei möglichst geringem Spieleinsatz wird Jagd gemacht auf eine möglichst hohe Gewinnausschüttung. Auch wenn die Gewinnchancen nicht so üppig sind wird fleißig mitgezockt. Gerade beim klassischen Lotto 6aus49 sind die Gewinnchancen auf einen Sechser nicht besonders rosig – nur magere 1:140 Millionen. Trotzdem suchen viele Spieler gerade beim Lotto ihr Glück, denn eines macht den Gewinn hier besonders attraktiv:

Egal ob Dreier, Vierer, Fünfer oder Sechser – wer einen Lottogewinn abräumt hat steuerlich einen Volltreffer gelandet. Der Glückspilz muss  keinen Cent vom Gewinn an das Finanzamt abgeben. Dank Einkommensteuergesetzt – nicht dank Glücksspielgesetz –  ist der Lottogewinn steuerfrei, es muss also niemand seinen Lottogewinn versteuern. Bei anderen Gewinnen kann das allerdings ganz anders aussehen.

Lottogewinn versteuern
Lottogewinn versteuern ? – Nein Danke !

 

Gewinnspiele und Spielgewinne

In der deutschen Einkommensteuer sind Spielgewinne keiner Einkunftsart zugeordnet. Die lapidare Behauptung des Volksmundes, Spielgewinne seien steuerfrei, ist steuerrechtlich nicht ganz korrekt. Denn steuerfrei können nur diejenigen Einkünfte sein, die einer Einkunftsart (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG) zugeordnet sind. Vielmehr sind Spielgewinne in Deutschland deshalb „nicht steuerbar“, weil sie aus keiner regelmäßigen Quelle sprudeln. Wer besonders viel Spaß am Steuerrecht hat, kann sich gerne weitere Details zur Versteuerung von Gewinnspielen im Steuerlexikon anschauen 😉

Allerdings wird der Staat in seiner Rechtsprechung immer findiger und will immer häufiger bei Gewinnspielen, Preisgeldern im Sport, bei Fernsehshows oder beim Pokern mitkassieren. Selbst bei renommierten Wissenschaftspreisen hält der Fiskus inzwischen die Hand auf. Das Finanzgericht Hamburg verdonnerte am 25.02.2014 einen Professor dazu, die 10.000 Euro, die er als Gewinner eines Lehrpreises verliehen bekam, als Einkommen zu versteuern (Aktenzeichen: 3 K 126/13). Der Wissenschaftler hatte sich nicht einmal selbst für den Lehrpreis beworben. Das ist übrigens gar nicht möglich. Er wurde vielmehr dafür vorgeschlagen wegen seiner herausragenden Arbeit bei der Ausbildung von Studenten. Er bekam die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung quasi „aus heiterem Himmel“ und hat nun den Fiskus am Hals.

Noch vor ein paar Jahren zeigte sich das Finanzamt nicht sonderlich interessiert, wenn Steuerbürger bei Preisverleihungen, Ratespielen, Gesangswettbewerben oder beim Pokern in großem Stil abräumen konnten. Das hat sich allerdings mit dem Boom immer neuer Gewinnspiele im Radio oder erfolgreichen Fernsehshows wie „Big Brother“, „Wer wird Millionär“, „Schlag den Raab“ oder „Germany’s Next Topmodel“ deutlich geändert.

Mit der neueren Rechtsprechung von Finanzgerichten weht ein schärferer Wind. Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt: „Wer etwas gewinnt, sollte besser prüfen, ob es sich um einen steuerfreien Gewinn oder um eine steuerpflichtige Entlohnung für seine Leistung handelt.“, denn der Grat zur Steuerhinterziehung ist recht schmal geworden.

Man darf einfach nicht blauäugig davon ausgehen, dass ein Preisgeld oder auch Sachpreise automatisch steuerfrei sind. Ob die Siegerin eines Schönheitswettbewerbs das ausgelobte Auto oder ein Professor sein Preisgeld steuerfrei behalten darf, ist oft auch vom Einzelfall abhängig.

Zinsen aus Lottogewinn versteuern? – Ja!

Auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick seltsam anmutet, so sind vor dem Fiskus doch nicht alle Gewinne gleich.

Vor dem Fiskus sind nicht alle Gewinne gleich.

Nur wenn der reine Zufall im Spiel war, wenn also vor allem das Glück über Sieg oder Niederlage entschieden hat, dann dürfen Gewinne einfach steuerfrei eingestrichen werden. Das gilt etwa bei einer staatlichen Lotterie, bei Renn- und Sportwetten oder z.B. beim Losglück der „Aktion Mensch“. Auch Sachpreise bleiben bei reinem Glückspiel steuerfrei. Der Fiskus darf erst mitkassieren, wenn ein angelegter Gewinn Zinsen abwirft. Also der Lottogewinn an sich ist steuerfrei. Ich muss also nicht den Lottogewinn versteuern, sehr wohl aber die Zinsen, die ich für das gewonnene und dann hoffentlich gut angelegte Geld bekomme!

Wer mit einem Gewinn Kapital erzielt, also beispielsweise Zinsen erhält, muss diese versteuern. Dabei spielt es keine Rolle woher der Gewinn kommt.

Pokergewinne sind künftig wohl steuerpflichtig

Auch das beliebte Pokern zählt in Deutschland zu den Glücksspielen –  oder besser gesagt zählte – denn so war die Rechtslage zumindest bisher. Jetzt könnte sich das Blatt wenden. Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln hat Pokern nämlich nichts mit reinem Glück zu tun, sondern viel mehr mit Geschicklichkeit, analytischen und psychologischen Fähigkeiten (Aktenzeichen: 12 K 1136/11). Deshalb soll der bekannte Pokerspieler Eddy Scharf seine Preisgelder nun versteuern. Eduard Scharf ist seit 1980 hauptberuflich Pilot bei der Lufthansa und gleichzeitig einer von Deutschlands bekanntesten und erfolgreichsten Pokerspielern. „Pokerface“ Eddy Scharf spielt seit 1995 als Hobby-Pokerspieler und sieht nicht ein, warum das Geld gewinnen am Pokertisch nun auf einmal steuerpflichtig sein soll . Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob regelmäßiges Spielen an Pokertischen tatsächlich ein Gewerbe ist und das Finanzamt an den Gewinnen teilhaben darf. Das Machtwort, das noch in 2014 fallen soll, wird Tausende betreffen, denn hier geht es auch um online Pokerspiele, die über das Internet an virtuellen Pokertischen gezockt werden.

Beim „6 aus 49“ hat man keinen Einfluss auf den Spielverlauf und muss deshalb auch keinen Lottogewinn versteuern. Richtig gute Pokerfaces wie Eddy Scharf, Michael Keiner oder Matthias Rohnacher haben sehr wohl Einfluss auf den Spielverlauf und können ihre Gewinnchancen so geschickt optimieren, dass ihre langfristige Gewinnquote deutlich höher liegt als der Lottogewinn eines durchschnittlichen „Otto-Normalverbrauchers“ der jahrelang Lotto spielt. Die glückliche Zeit der steuerfreien Pokergewinne dürfte wohl vorbei sein, da es sich eben um kein reines Glücksspiel handelt.

Preisgelder und Gewinne aus Fernsehshows versteuern

Wenn für das Finanzamt der begründete Verdacht besteht, dass eine Geldsumme eher durch eine Leistung anstatt durch Glück gewonnen wurde, wird Einkommensteuer fällig. Das gilt auch für Sieger in kniffligen Ratespielen wie „Wer wird Millionär“ genauso wie für Gewinner bei „Schlag den Raab“. Wer sich bei Fernsehshows als Kandidat bewirbt, darf die Rechnung nicht ohe den Wirt machen, d.h. er muss damit rechnen, dass das Finanzamt bei ihm auf der Matte stehen wird.
Dass mit dem Fikus nicht zu spaßen ist, bekam auch Sascha Sirtl zu spüren, Gewinner der Sendung „Big Brother“ aus dem Jahr 2005. Als er eine Million Euro abräumte, galt die Sendung noch als Spielshow. Jahre später klopfte das Finanzamt an und verlangte eine Nachzahlung von 500 000 Euro. Sirtl zog bis vor den Bundesfinanzhof. Doch die Münchner Richter fällten 2012 eine grundlegende Entscheidung: Wer als Kandidat an einer Unterhaltungssendung, Reality- oder Castingshow teilnimmt und einen Gewinn erzielt, muss ihn versteuern.

[Ironie ein]
Also doch lieber reines Glücksspiel, falsche Zahlen tippen, kein Geld gewinnen, keinen Lottogewinn versteuern 🙂
[Ironie aus]

 

Lottomillionär dank Lotto-Erfinder Lothar Lammers

Wer Millionär werden will, kann auch Lotto spielen. Also mit etwas Glück zum Lottomillionär – nein, denn nur mit einer Riesenportion Glück kann sich der erhoffte Geldsegen überhaupt einstellen.

Lotto 6 aus 49
Lotto 6 aus 49

Die Wahrscheinlichkeit aus 49 verschiedenen Zahlen genau sechs richtige zu erraten beträgt etwa 1 zu 14 Millionen – für die Erbsenzähler und Korinthenkacker unter den Lesern:
1 zu 13.983.816 ist der genaue Wert 😉

Berechnung der Gewinnwahrscheinlichkeit beim Lotto

Wie aber berechnet sich die Gewinnwahrscheinlichkeit beim in Deutschland bekannten Lottosystem „6 aus 49“ ?

Diese mathematische Aufgabenstellung kommt aus dem Bereich der Kombinatorik. Die hierfür wesentliche Frage lautet: wie viele Möglichkeiten existieren, um aus einer Anzahl von 49 Kugeln eine Stichprobe von 6 Kugeln zu ziehen. Die Berechnung erfolgt über die Formel:

6 aus 49 = 49! / [6! * (49-6)! ] = 13.983.816

Das Ausrufezeichen „!“ steht für den mathematischen Begriff „Fakultät“ und bedeutet:

  • 6! = 1*2*3*4*5*6 = 720
  • 49! = 1*2*3*…*49 = sehr große Zahl mit über 60 Stellen

Nach dieser Berechnung es gibt also rund 14 Millionen mögliche Stichproben-Kombinationen.

Die Chance auf den Hauptgewinn liegt beim deutschen Lotto aber nicht einfach bei 1 zu 14 Millionen. Das würde nur dann gelten, wenn die sechs Richtigen die höchste Gewinnklasse wären. Doch das ist beim deutschen Lotto nicht der Fall, da die höchste Gewinnklasse erst mit der richtigen Superzahl erreicht ist.

Da es insgesamt 10 mögliche Superzahlen gibt (0, 1, 2, …, 9) ist die Chance auf den Gewinn der höchsten Klasse um den Faktor 10 geringer und liegt deshalb nur bei 1 zu 140 Millionen.
Wer es aber gar nicht auf den sog. Jackpot abgesehen hat und sich mit sechs Richtigen und falscher Zusatzzahl begnügt, hat dafür im deutschen Lotto eine Chance von rund 1 zu 15 Millionen.
Das lässt sich leicht ausrechnen:

  • es gibt nur einmal die Möglichkeit von sechs Richtigen mit richtiger Superzahl
  • aber es gibt neun Möglichkeiten von sechs Richtigen mit falscher Superzahl

Das obige Ergebnis der möglichen Stichproben-Kombinationen (6 aus 49 = 13.983.816) muss also noch mit dem Faktor 10/9 multipliziert werden.
Somit beträgt die Gewinnchance auf einen Sechser ohne Zusatzzahl:

1 zu 15.537.573

Lottoschein mit sechs Richtigen
Lottoschein mit sechs Richtigen – ohne Gewähr

 

Die Chance Lottomillionär zu werden ist also rechnerisch sehr gering.

Oder anders ausgedrückt: wenn man ca. 15 Millionen mal Lotto spielt, also 15.537.573 Spielfelder ausfüllt, wird man statistisch gesehen gerade mal nur einen 6er ohne Zusatzzahl haben. Um 15 Millionen mal Lotto zu spielen, muss man allerdings ziemlich alt werden. Wer jede Woche regelmäßig am Mittwochs- und am Samstagslotto mit genau einem normalen Spielschein teilnimmt, kann pro Jahr an 2 x 52 = 104 Lottoziehungen teilnehmen. Pro Spielschein können maximal 12 Spielfelder ausgefüllt werden. Für die Abgabe der rund 15 Millionen Spielfelder sind somit ca. 12.450 Lebensjahre nötig – das kriegt nicht mal die älteste Schildkröte hin.

Um diese Zahl besser einordnen zu können hier noch ein kleiner Hinweis:
Vor ca. 12.000 Jahren herrschte noch die letzte Eiszeit und Mammuts grasten zwischen Frankreich und England (der Meeresspiegel lag damals 120 Meter tiefer). Die Menschen jagten Mammuts, kannten kein Geld haben damals bestimmt noch nichts von Lotto und Lottomillionären geahnt 😉

Das Lotto-Prinzip lässt sich so zusammenfassen: viele machen mit, aber nur wenige gewinnen. Das Glücksspiel ist eine große Geld-Umverteilungsmaschinerie an der die Veranstalter über Gebühren und der Staat über die Steuern kräftig mitverdienen.

Der Erfinder des heutigen Lottospiels war Lothar Lammers. Der „Vater des Lotto“ starb am 10.07.2012 mit 86 Jahren. Dieses Gewinnspiel um Peanuts und Millionen wurde zum Welterfolg, obwohl es Anfangs gar nicht danach aussah.

In den 50er Jahren beherrschte die Westdeutsche Fußball-Toto GmbH in Köln den Glücksspielmarkt, aber die Geschäftsführer wollten von der Formel für das moderne Lottospiel nichts wissen. Sie versuchten weiter Ihr Monopol für sportgebundene Wetten mit Hilfe der Fußballverbände zu schützen und die Einführung des sportunabhängigen Lottospiels zu verhindern.

Aber heute ist die Lebensgeschichte von Lothar Lammers untrennbar mit der Entstehung des erfolgreichsten Glücksspiels in Deutschland verknüpft. Die Formel für künftige Lottomillionäre wurde weltweit ein Exportschlager und Lammers stand oft Pate beim Aufbau von Lottogesellschaften in anderen Ländern, wie z.B. in Australien, Kanada, Finnland, Griechenland, Irland sowie in vielen amerikanischen Bundesstaaten. In Frankreich wurde er von Staatspräsident François Mitterrand mit dem nationalen Verdienstorden ausgezeichnet. Heute ist Lammers dort immer noch unter dem Namen „Père du Loto“ („Vater des Lotto“) bekannt.

Und trotz der rechnerisch verschwindend geringen Gewinnchancen werden wöchentlich in vielen Ländern immer wieder neue Lotto-Millionäre geboren.

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